Schützen Sie Ihren privaten oder reservierten Kundenparkplatz mit unserer kostenlosen Software und erhalten Sie bei widerrechtlicher Belegung eine Entschädigung
🅿️Schützen Sie Ihren privaten Parkplatz – erhalten Sie eine Entschädigung einfach und legal
Ihr Parkplatz ist unberechtigt besetzt?
Jemand hat Ihren privaten Parkplatz ohne Erlaubnis besetzt. Das kann ärgerlich sein und erhebliche Unannehmlichkeiten verursachen.
Fordern Sie ein Störungsgeld von 40 bis 60 CHF von störenden Fahrzeugen, ohne Polizei oder Gemeinde einzuschalten.
Screenshot

✅ Wie funktioniert es?
- Fahrzeug identifizieren und fotografieren.
- Kennzeichen in der Place Privée-Software registrieren.
- Ticket mit QR-Code und individuellem Hinweis ausdrucken.
- Ticket am Fahrzeug anbringen.
- Wir kümmern uns um Einzug, Mahnungen und Nachverfolgung.
🎇Sie erhalten 60% des eingezogenen Betrags.
🔒Eine legale und effektive Lösung
- Keine Bussen – private Entschädigung gemäß Schweizer Rechtsprechung.
- Keine Polizei oder kommunalen Genehmigungen erforderlich.
- Personalisierte Texte auf dem Ticket, ohne Namenspflicht.
💼Place Privée bietet Ihnen:
- Kostenlose Place Privée-Software (Windows)
Place Privée herunterladen - 80-mm-Belegdrucker auf Anfrage (Kauf oder Miete)
- Wetterfeste Ticket-Taschen
- Kundensupport 7 Tage die Woche
💰Ihre Entschädigung erhalten
Sie erhalten Ihre Entschädigung abzüglich unserer Bearbeitungsgebühr. Im Gegensatz zu anderen Anbietern wie parkplatzkontrolle.ch oder parkotech.ch behalten wir nicht den gesamten Betrag. Sie profitieren von unserem Service und erhalten eine Vergütung für die Nutzung Ihrer privaten Parkplätze.
📞Mehr Informationen und Kontakt
In der Schweiz verfügbare Lösung für Eigentümer, Verwalter und Mieter von Privaträumen.
Fragen zu einer Störungsgebühr? Kontaktieren Sie uns.
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❓FAQ
Warum verhängt die Polizei keine Busse für falsch parken auf Privatparkplätzen?
Verkehrsregeln gelten nur für den öffentlichen Raum. Die Polizei kann auf privaten Parkplätzen nicht tätig werden, außer bei ausdrücklichen Verfügungen (z.B. Polizeibefehlen).
Kann ich eine Entschädigung für das unbefugte Parken auf meinem privaten Platz verlangen?
Ja, laut Bundesgericht kann für unerlaubtes Parken auf Privatparkplätzen eine Störungsgebühr geltend gemacht werden.
Wie unterscheidet sich Place Privée von anderen Anbietern?
- Sie erhalten die Entschädigung, nicht eine externe Firma.
- Der Fahrzeughalter wird direkt am Tag des Vorfalls informiert.
- Keine Androhung von Strafverfahren.
- Keine zwingende Wegweisung oder amtliche Verfügungen erforderlich.
- Verfahren werden auf Wunsch sofort gestoppt, ohne zusätzliche Kosten.