Ihr privater Parkplatz verdient Respekt
🅿️ Schützen Sie Ihre Privatsphäre – erhalten Sie einfach und legal eine Entschädigung
Ist Ihr Parkplatz unerlaubt belegt?
Ein Auto hat ohne Ihre Erlaubnis auf Ihrem Privatparkplatz geparkt. Das ist ärgerlich und kann zu erheblichen Störungen führen.
Fordern Sie eine Entschädigung von 40 bis 60 Franken für störende Fahrzeuge, kostenlos und ohne Umweg über die Polizei oder die Gemeinde.
Screenshot
(Windows-Software)
✅ Wie funktioniert es?
- Identifizieren und fotografieren Sie das Fahrzeug.
- Kennzeichen in der Software oder App hinterlegen.
- Drucken Sie ein Ticket mit QR-Code und persönlicher Nachricht aus.
- Legen Sie das Ticket am Fahrzeug an.
- Wir kümmern uns um Inkasso, Mahnungen und Nachverfolgung.
🎇 Sie erhalten 60 % des gesammelten Betrags.
🔒 Eine legale und effektive Lösung
- Keine Bussen – private Entschädigung nach Schweizer Rechtsprechung.
- Keine polizeiliche oder kommunale Genehmigung erforderlich.
- Personalisierter Text auf dem Ticket, kein Name erforderlich.
💼 Place Privée bietet Ihnen:
- Eine plattformübergreifende Anwendung (PWA)
- Eine komplette Software (Windows)
- Tragbarer 80-mm-Belegdrucker für iOS/Android oder PC
💰 Erhalten Sie Ihre Entschädigung
Sie erhalten Ihre Entschädigung abzüglich unserer Verwaltungsgebühren. Im Gegensatz zu anderen Diensten wie parkplatzkontrolle.ch oder parkotech.ch behalten wir Ihre Entschädigung nicht ein. Sie profitieren von unserem Service und erhalten eine Entschädigung für die Nutzung Ihrer privaten Parkplätze.
📞 Informationen und Kontakt
In der Schweiz verfügbare Lösung für Eigentümer, Verwalter und Mieter von Privaträumen.
Fragen zur Unannehmlichkeitsentschädigung? Kontaktieren Sie uns.
✉️ Füllen Sie das Kontaktformular aus
❓Häufig gestellte Fragen
Warum verhängt die Polizei keine Bußgelder für illegales Parken auf privaten Parkplätzen?
Die Straßenverkehrsordnung gilt nur für öffentliche Straßen. Die Polizei darf nicht in private Bereiche eingreifen, außer in Fällen besonderer Bestimmungen (z. B. polizeiliche Anordnungen).
Habe ich Anspruch auf Entschädigung für unberechtigtes Parken auf meinem Privatgrundstück?
Ja, laut Bundesgericht kann für widerrechtliches Parken auf Privatgrund eine Umtriebsentschädigung verlangt werden.
Ist die Verhängung einer Privatstrafe legal?
Das Besetzen eines privaten Ortes ist illegal; es handelt sich um eine Besitzstörung (Art. 926 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches), die verschiedene mögliche Maßnahmen vorsieht (Vertreibung mit Gewalt, Klageerhebung, Schadensersatzforderungen usw.). Auch wenn der Begriff „Geldstrafe“ nicht der richtige ist, ist es dennoch möglich, Schadensersatz in Form einer Störungsentschädigung zu fordern. Rechtsgrundlage ist Art. 928 des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie verschiedene Rechtsprechung.
Was soll ich tun, wenn ein Auto meinen Parkplatz belegt?
Mit unserem Private Place-Tool können Sie ein Ticket erstellen, das rechtliche Details und einen QR-Code zur Zahlungsaufforderung enthält.
Ich habe für meine Kunden einen Parkplatz reserviert, kann ich auch von Nicht-Kunden Ersatz verlangen?
Ja, natürlich. Handelt es sich bei Ihrem Kundenparkplatz um einen privaten Parkplatz, ist eine Entschädigung für die unrechtmäßige Belegung völlig gerechtfertigt.
Wie unterscheidet sich Place Privée von ähnlichen Diensten?
- Die Entschädigung wird dem Platzberechtigten ausgezahlt,
- der Fahrzeughalter wird noch am selben Tag informiert,
- kein Strafverfahren,
- einfacher und effizienter Prozess.
- Auf Antrag kann das Verfahren sofort und ohne zusätzliche Kosten eingestellt werden.
Wie installiere ich die App „Private Place“ auf meinem Telefon?
Öffnen Sie auf Ihrem iPhone https://placeprivee.ch/App in Safari. Tippen Sie unten in Safari auf die Schaltfläche „Teilen“ und dann auf „Zum Home-Bildschirm hinzufügen“.
Auf Android: Rufen Sie https://placeprivee.ch/App in Google auf. Öffnen Sie das Browsermenü (drei Punkte) und wählen Sie „Zum Home-Bildschirm hinzufügen“.
Wir sind eine Gemeinde, können Sie Ihren Service für uns anpassen?
Ja, wir passen alle Regelungen an und greifen grundsätzlich nicht mehr in den Bußgeldprozess der örtlichen Polizei und des öffentlichen Sicherheitsdienstes ein. Bei Interesse an einer passenden Lösung können Sie uns per E-Mail oder über unser Kontaktformular kontaktieren.
Wir sind eine Verwaltungsgesellschaft. Können Sie Ihren Service für uns anpassen?
Ja, wir bieten Ihnen einen maßgeschneiderten Service für Ihre Verwaltungsgesellschaft. Bei Interesse an einer individuellen Lösung kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail oder über unser Kontaktformular.
Ich habe eine „Strafe“ von Place Privée erhalten?
Es handelt sich nicht um eine Busse, sondern um eine Entschädigung für die Nutzung eines privaten oder für eine bestimmte Nutzung reservierten Raums (z. B. „für Kunden reserviert“ eines Unternehmens). Die geforderte Entschädigung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss innerhalb von 10 Tagen bezahlt werden. Bei Nichtzahlung wird eine Gebühr für die Identitätsfeststellung und eine Mahnung von CHF 30.- erhoben. Nach dieser Mahnung erstellen wir in Absprache mit dem Begünstigten ein Strafverfahren, wodurch zusätzliche Kosten in Höhe von CHF 150.- entstehen.
Rechtsgrundlagen zum Parkieren auf einem privaten Parkplatz
Das Parkieren auf einem privaten Parkplatz unterliegt dem Eigentumsrecht (dingliches Recht), welches auch für Mieter gilt.
Das unrechtmässige Belegen eines Parkplatzes, dessen Besitzer Sie sind (Eigentümer oder Mieter), kann als Hausfriedensbruch betrachtet werden.
Gemäss Art. 928 ZGB kann der in seinem Besitz gestörte Besitzer gegen den Störer vorgehen, auch wenn dieser ein Recht an der Sache geltend macht (Abs. 1).
Die Klage zielt darauf ab, die Störung zu beseitigen, deren Wiederholung zu verhindern und den entstandenen Schaden zu ersetzen (Abs. 2).
Besitzstörung:
Die Handlung eines Dritten, die den berechtigten Benutzer daran hindert, seinen Parkplatz zu nutzen, verursacht einen Schaden.
Schadenshöhe:
Der Schaden kann anhand der Dauer, der Wiederholung und der direkten Auswirkungen auf den Besitzer geschätzt werden. Place Privée schlägt auf Basis der Rechtsprechung und ohne detaillierten Nachweis des Schadens eine Entschädigung von CHF 40 bis CHF 60 vor. Bei wiederholten Fällen oder besonderen Umständen kann ein höherer Betrag geltend gemacht werden.
Besitzesschutzklage:
Artikel 928 ZGB gibt dem Besitzer die Möglichkeit, rechtlich vorzugehen oder direkt zu handeln.
Mit Place Privée und dem Interventionsmandat zur Störungsschadenentschädigung wird eine Entschädigung für den verursachten Schaden gefordert.
Es handelt sich um ein zivilrechtliches Verfahren zur Besitzstörung ohne strafrechtliche Konsequenzen. Bei Nichtzahlung wird der Störer bis zur gerichtlichen Aufhebung eines Rechtsvorschlags verfolgt. In diesem Fall muss der Besitzer sein Nutzungsrecht und die Besitzstörung nachweisen (z. B. durch ein Foto des Fahrzeugs mit entsprechender Beschilderung).
Strafrechtliches Vorgehen:
Ein Besitzer, der eine gerichtliche Verfügung (Mise-à-ban) für seinen Parkplatz erwirkt hat, kann zusätzlich zur zivilrechtlichen Massnahme Strafanzeige erstatten. Der Richter kann eine Strafverfügung mit einer Busse von bis zu CHF 2'000 erlassen.
Zusammenfassend ist Artikel 928 ZGB ein wichtiges Instrument zum Schutz der Besitzer (Eigentümer oder Mieter) vor Besitzstörungen und zur Sicherstellung ihres Rechts auf Nutzung des privaten Parkplatzes.
Kann ich die von Place Privée geforderte Entschädigung stornieren?
Wenn Sie der Meinung sind, dass die geforderte Entschädigung ungerechtfertigt ist, können Sie über das Kontaktformular auf der Website eine begründete Beschwerde bei uns einreichen. Wir werden den Empfänger kontaktieren und ihm Ihre Beschwerde übermitteln. Nur der Empfänger kann die Stornierung einer gewährten Entschädigung beantragen. Wenn Sie Kunde waren, kann es manchmal hilfreich sein, Ihren Fehler zu erklären und Kunde zu werden, damit Ihre „Strafe“ vom Händler storniert werden kann.
Warum verhängt die Polizei keine Bußgelder für illegales Parken auf privaten Parkplätzen?
Die Straßenverkehrsordnung gilt nur für öffentliche Straßen. Die Polizei darf nicht in private Bereiche eingreifen, außer in Fällen besonderer Bestimmungen (z. B. polizeiliche Anordnungen).
Habe ich Anspruch auf Entschädigung für unberechtigtes Parken auf meinem Privatgrundstück?
Ja, laut Bundesgericht kann für widerrechtliches Parken auf Privatgrund eine Umtriebsentschädigung verlangt werden.
Ist die Verhängung einer Privatstrafe legal?
Das Besetzen eines privaten Ortes ist illegal; es handelt sich um eine Besitzstörung (Art. 926 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches), die verschiedene mögliche Maßnahmen vorsieht (Vertreibung mit Gewalt, Klageerhebung, Schadensersatzforderungen usw.). Auch wenn der Begriff „Geldstrafe“ nicht der richtige ist, ist es dennoch möglich, Schadensersatz in Form einer Störungsentschädigung zu fordern. Rechtsgrundlage ist Art. 928 des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie verschiedene Rechtsprechung.
Was soll ich tun, wenn ein Auto meinen Parkplatz belegt?
Mit unserem Private Place-Tool können Sie ein Ticket erstellen, das rechtliche Details und einen QR-Code zur Zahlungsaufforderung enthält.
Ich habe für meine Kunden einen Parkplatz reserviert, kann ich auch von Nicht-Kunden Ersatz verlangen?
Ja, natürlich. Handelt es sich bei Ihrem Kundenparkplatz um einen privaten Parkplatz, ist eine Entschädigung für die unrechtmäßige Belegung völlig gerechtfertigt.
Wie unterscheidet sich Place Privée von ähnlichen Diensten?
- Die Entschädigung wird dem Platzberechtigten ausgezahlt,
- der Fahrzeughalter wird noch am selben Tag informiert,
- kein Strafverfahren,
- einfacher und effizienter Prozess.
- Auf Antrag kann das Verfahren sofort und ohne zusätzliche Kosten eingestellt werden.
Wie installiere ich die App „Private Place“ auf meinem Telefon?
Öffnen Sie auf Ihrem iPhone https://placeprivee.ch/App in Safari. Tippen Sie unten in Safari auf die Schaltfläche „Teilen“ und dann auf „Zum Home-Bildschirm hinzufügen“.
Auf Android: Rufen Sie https://placeprivee.ch/App in Google auf. Öffnen Sie das Browsermenü (drei Punkte) und wählen Sie „Zum Home-Bildschirm hinzufügen“.
Wir sind eine Gemeinde, können Sie Ihren Service für uns anpassen?
Ja, wir passen alle Regelungen an und greifen grundsätzlich nicht mehr in den Bußgeldprozess der örtlichen Polizei und des öffentlichen Sicherheitsdienstes ein. Bei Interesse an einer passenden Lösung können Sie uns per E-Mail oder über unser Kontaktformular kontaktieren.
Wir sind eine Verwaltungsgesellschaft. Können Sie Ihren Service für uns anpassen?
Ja, wir bieten Ihnen einen maßgeschneiderten Service für Ihre Verwaltungsgesellschaft. Bei Interesse an einer individuellen Lösung kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail oder über unser Kontaktformular.
Ich habe eine „Strafe“ von Place Privée erhalten?
Es handelt sich nicht um eine Busse, sondern um eine Entschädigung für die Nutzung eines privaten oder für eine bestimmte Nutzung reservierten Raums (z. B. „für Kunden reserviert“ eines Unternehmens). Die geforderte Entschädigung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss innerhalb von 10 Tagen bezahlt werden. Bei Nichtzahlung wird eine Gebühr für die Identitätsfeststellung und eine Mahnung von CHF 30.- erhoben. Nach dieser Mahnung erstellen wir in Absprache mit dem Begünstigten ein Strafverfahren, wodurch zusätzliche Kosten in Höhe von CHF 150.- entstehen.
Rechtsgrundlagen zum Parkieren auf einem privaten Parkplatz
Das Parkieren auf einem privaten Parkplatz unterliegt dem Eigentumsrecht (dingliches Recht), welches auch für Mieter gilt.
Das unrechtmässige Belegen eines Parkplatzes, dessen Besitzer Sie sind (Eigentümer oder Mieter), kann als Hausfriedensbruch betrachtet werden.
Gemäss Art. 928 ZGB kann der in seinem Besitz gestörte Besitzer gegen den Störer vorgehen, auch wenn dieser ein Recht an der Sache geltend macht (Abs. 1).
Die Klage zielt darauf ab, die Störung zu beseitigen, deren Wiederholung zu verhindern und den entstandenen Schaden zu ersetzen (Abs. 2).
Besitzstörung:
Die Handlung eines Dritten, die den berechtigten Benutzer daran hindert, seinen Parkplatz zu nutzen, verursacht einen Schaden.
Schadenshöhe:
Der Schaden kann anhand der Dauer, der Wiederholung und der direkten Auswirkungen auf den Besitzer geschätzt werden. Place Privée schlägt auf Basis der Rechtsprechung und ohne detaillierten Nachweis des Schadens eine Entschädigung von CHF 40 bis CHF 60 vor. Bei wiederholten Fällen oder besonderen Umständen kann ein höherer Betrag geltend gemacht werden.
Besitzesschutzklage:
Artikel 928 ZGB gibt dem Besitzer die Möglichkeit, rechtlich vorzugehen oder direkt zu handeln.
Mit Place Privée und dem Interventionsmandat zur Störungsschadenentschädigung wird eine Entschädigung für den verursachten Schaden gefordert.
Es handelt sich um ein zivilrechtliches Verfahren zur Besitzstörung ohne strafrechtliche Konsequenzen. Bei Nichtzahlung wird der Störer bis zur gerichtlichen Aufhebung eines Rechtsvorschlags verfolgt. In diesem Fall muss der Besitzer sein Nutzungsrecht und die Besitzstörung nachweisen (z. B. durch ein Foto des Fahrzeugs mit entsprechender Beschilderung).
Strafrechtliches Vorgehen:
Ein Besitzer, der eine gerichtliche Verfügung (Mise-à-ban) für seinen Parkplatz erwirkt hat, kann zusätzlich zur zivilrechtlichen Massnahme Strafanzeige erstatten. Der Richter kann eine Strafverfügung mit einer Busse von bis zu CHF 2'000 erlassen.
Zusammenfassend ist Artikel 928 ZGB ein wichtiges Instrument zum Schutz der Besitzer (Eigentümer oder Mieter) vor Besitzstörungen und zur Sicherstellung ihres Rechts auf Nutzung des privaten Parkplatzes.
Kann ich die von Place Privée geforderte Entschädigung stornieren?
Wenn Sie der Meinung sind, dass die geforderte Entschädigung ungerechtfertigt ist, können Sie über das Kontaktformular auf der Website eine begründete Beschwerde bei uns einreichen. Wir werden den Empfänger kontaktieren und ihm Ihre Beschwerde übermitteln. Nur der Empfänger kann die Stornierung einer gewährten Entschädigung beantragen. Wenn Sie Kunde waren, kann es manchmal hilfreich sein, Ihren Fehler zu erklären und Kunde zu werden, damit Ihre „Strafe“ vom Händler storniert werden kann.